Carel Ahrens ist ja bereits mit Drohungen aufgefallen und dies wurde hier im Blog schon thematisiert.
Es war ja im Grunde absehbar und nur noch eine Frage der Zeit bis das passiert, aber heute wurde der gewaltbereite Carel Ahrens deutlicher und richtet nun seine Drohungen direkt gegen meine Person.
Zitat aus dem Forum:
So langsam gehst du mir auf den Senkel
Als erstes nimmst du mein Foto von deiner Seite.
Und als zweites werden wir uns demnächst persönlich unterhalten, solltest du dich weiter mit mir in derartiger Weise beschäftigen.
Ich will das du dich aus meinem Leben raushälst. Anderenfalls beschäftige ich mich mit dir. Das kannst und wirst du posten, sag nicht ich hätte dich nicht gewarnt. Da du mich für militant hälst, solltest du dir Reaktionen vor Augen halten.
Saat und Ernte.
Know its yours
C.Ahrens
Quelle
Hier zeigt sich erneut, wie sinnvoll unsere Entscheidung war, aus der Anonymität heraus zu arbeiten.
Dennoch habe ich entschieden, alle vorhandenen Daten über Carel Ahrens inklusive der IPs seiner Postings, seiner Adresse und der ausgestossenen Drohungen am Montag meinem Anwalt zu übergeben um für den Fall, daß mir irgendwelche Gewalt zustossen sollte, sicher zu sein, daß Herr Ahrens dafür belangt und zur Rechenschaft gezogen wird.
Selbstverständlich werde ich seine Forderungen (Bild löschen etc.) nicht erfüllen.
Ich bin nicht erpressbar!
HagbardC
nachrichtendienstl. Protokoll einer Überwachung
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Sinn und Zweck dieser Community ist es, einen Gegenpol zu all diesen Verschwörungstheorien und anderem Unfug zu bilden.
Wir wollen mit gesundem Menschenverstand, aussprechen, was diese Leute nicht hören wollen.
Wenn Du auch so denkst wie wir und die Unlogik und den Unsinn dieser Dinge durchschaust,
dann würden wir uns freuen, Dich auch als Mitglied begrüssen zu können
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14.08.10
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4 Kommentare:
18. Drohen bei Urheberrechtsverletzungen neben Ansprüchen des Urhebers auch strafrechtliche Folgen?
Ja. Das Urheberrechtsgesetz enthält neben zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen auch Straf- und Bußgeldvorschriften. Die vorsätzliche unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke wird bspw. mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wer Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verkauft, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro bestraft werden.
22. Macht es nicht einen Unterschied, ob das Urheberrecht aus Unkenntnis oder mit voller Absicht verletzt worden ist?
Für die zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz macht es keinen Unterschied, ob der Verletzer aus Versehen (fahrlässig) oder mit voller Absicht (vorsätzlich) gehandelt hat. Für die Bußgeldvorschriften der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände ist die Unterscheidung zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln ebenfalls unerheblich. Für die Straftatbestände ist die Unterscheidung dagegen von Bedeutung, weil nur vorsätzliches Handeln unter Strafe gestellt ist.
Nicht erpressbar, aber dumm....
Haha! Sagt der Anonyme der rumheult weil der Autor Anonym bleiben will. Ich bleibe übrigends auch Anonym und das aus gutem Grund. Dieser wahnsinnige, Carel Ahrens, scheint zu allem Fähig zu sein.
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